Blog

27.03.2024

Osterzeit - Erntezeit

Ich habe - noch in aktiver Zeit - beim VSV drei Themen zum Laufen gebracht:

1) Verbandsklagsberechtigung für den Verbraucherschutzverein
2) Grundversorgung mit Strom und Gas und gegen Preisänderungen
3) Kreditbearbeitungsgebühren

Kurz vor Ostern kann ich ernten:

ad 1) LG Klagenfurt anerkennt die Verbandsklageberechtigung für den VSV aufgrund der direkten Anwendung der bislang nicht umgesetzen EU Richtlinie für Verbandsklagen

ad 2) Der Verfassungsgerichtshof bestätigt die Grundversorgung mit Strom und Gas für Verbraucher und Kleinunternehmer als verfassungskonform.

Weiters hebt der Gerichtshof jene Passage im NÖ ElWG auf, die die Grundversorgung einschränken wollte, als verfassungswidrig auf.

Schließlich beurteilen das LG Wr.Neustadt und das OLG Wien die Vorschriften für Preisänderungen im ElWOG als Vorgaben für eine vertragliche Vereinbarung und nicht als gesetzliche Ermächtigung. Da die Energiekonzerne zT nur auf das Gesetz verwiesen haben und eine Vereinbarung fehlt, sind Preiserhöhungen zu Unrecht erfolgt.

ad 3) Das BGHS Wien hat die Erste Bank verurteilt, eine Kreditbearbeitungsgebühr von 2100 Euro samt 4% Zinsen seit Klagstag zurückzuzahlen. 

Diese Erfolge betrachte ich als Ostergeschenke zu meiner Pensionierung. 

Admin - 21:25 | Kommentar hinzufügen

E-Mail
Instagram
LinkedIn