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03.05.2024
Zu spät aber doch noch
Die EU Richtlinie für Verbandsklagen wird nun in Österreich mit einer Verspätung von 492 Tagen doch noch - hoffentlich vor Neuwahlen - umgesetzt. Das BMJ hat in der RIS einen mit der ÖVP akkordierten Ministerialentwurf veröffentlicht.
Was bringen die neuen Gesetze?
Verbandsklagen sind Klagen von qualifizierten Einrichtungen, die - im Verbraucherinteresse - Klagen auf Unterlassung und (neu) auf Abhilfe einbringen können. Die Abhilfeklagen sind eine Art von Sammelklagen, in denen für betroffene Verbraucher zB auf Schadenersatz geklagt wird.
Was die ÖVP leider verhindert hat, dass auch Feststellungsklagen geführt werden können. Die Angst der ÖVP: Ein Feststellungsurteil etwa zu Schadenersatz wegen Produkthaftung könnte mehr Verbraucher animieren sich an der nachfolgenden Abhilfeklage zu beteiligen.
Unterlassungsklagen hemmen die Verjährung von Ansprüchen der Betroffenen; aller Betroffenen ohne, dass diese sich melden müssten. Bei der Abhilfeklage sind aber nur mehr jene geschützt, die sich daran beteiligen (opt in).
In einem Punkt hat die ÖVP ein Zugeständnis gemacht: Die Richtlinie hätte es erlaubt, diese neue Verbandsklage auf jene Rechtsgebiete einzuschränken, die in 66 genannten EU Richtlinien genannt sind. Der Entwurf läßt nun ganz allgemein Verbandsklagen für Klagen von Verbrauchern gegen Unternehmer zu ohne Einschränkung auf Rechtsgebiete.
Doch die ÖVP lässt EPU und KMU buchstäblich im Regen stehen. Man hätte auch für diese große Gruppe Verbandsklagen zulassen können. Doch die WKÖ ist dagegen. Die WKÖ verrät damit die Interessen von 98% ihrer Mitglieder.
WKÖ und AK können ex lege klagen. Der VKI kann das innerstaatlich tun, muss aber für grenzüberschreitende Klagen auch um die Stellung als qualifizierte Einrichtung ansuchen.
Der VSV erfüllt die Voraussetzungen für eine qualifizierte Einichtung bereits (siehe LG Klagenfurt in direkter Anwendung der Richtlinie).
Die Vorschläge der AK, mit rigiden Voraussetzungen NGOs ausschließen zu können und damit der AK und dem VKI Alleinstellung zu sichern, wurde Gott sei dank nicht Gesetz.
Diese neuen Verbandsklagen sind ein kleiner Fortschritt und es ist abzuwarten, ob sich das Gesetz in der Praxis bewähren wird.
Admin - 04:54 | Kommentar hinzufügen
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