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28.07.2017
Ich kandidiere für die Nationalratswahl 2017 für die Liste Peter Pilz
Ich kenne Peter Pilz seit Zeiten von Hainburg, Friedensbewegung und Volksbegehren gegen Abfangjäger. Ich war damals in der ARGE Wehrdienstverweigerung aktiv.
Ich bin in meinem Thema „Verbraucherschutz“ ein „alter Hase“ (ich begann 1990 als erster Jurist im VKI und bin – auf eigenen Wunsch – bei einem Personalstand im Bereich Recht von rund 20 MitarbeiterInnen Ende Jänner 2017) ausgeschieden. Ich habe im Februar 2017 die Plattform für Sammelklagen „COBIN claims“ gegründet, bin aber vor dem Sommer ausgeschieden, da es mir zu kommerziell ausgerichtet war.
Ich bin in der „Politik“ ein „Frischling“; ich bin parteilos. (Ausnahme: Ich trat 2000 wegen Schwarz-Blau für etwa drei Jahre der SPÖ bei. Ich bekam drei Willkommensbriefe; keine Einladung zur Mitarbeit, aber die Einladung zu einem „Gewinnspiel“.)
Ich halte die „Stillstandspolitik“ für eine Katastrophe für Österreich und die EU. Ich war bislang ein Balkon-Muppet. Doch ich will nicht nur von der Gallerie herunterschimpfen, sondern nun – unter Anleitung eines Politprofis Pilz – versuchen, meine Expertenmeinung in Sachen Verbraucherschutz bzw – krankheitsbedingt - in Sachen Cannabis in der Medizin einzubringen.
Verbraucherschutz
In Europa gibt es – auch durch die EU – gute materielle Verbraucherrechte. Das große Manko ist die Durchsetzung dieser Rechte. Recht, das nur auf Papier steht, lebt nicht. Unternehmer kennen in der Regel weder den Rechtsbegriff der „Gewährleistung“ noch der „Garantie“, sondern nur den Begriff „Kulanz“. Verbraucher beschweren sich, aber bei Gericht klagen können sich die wenigsten leisten. Ein Musterprozess der AK um ein mangelhaftes Handy (Streitwert: 90 Euro – Kostenrisiko: 10.000 Euro) zeigt, die Absurdität von Streitwert und Risiko auf. Ohne Rechtsschutzversicherung lässt sich niemand auf ein solches Verfahren ein.
Die EU-Kommission setzt seit 2013 in der Rechtsdurchsetzung auf „soft law“ (Kooperation der Verbraucherbehörden, Schlichtungsstellen, grenzüberschreitende Beratung) und nicht auf gerichtliche Rechtsdurchsetzung. Dieser Weg wird 2017 evaluiert. Hier ist eine Chance auf Veränderung.
Im September 2015 platzte der VW-Skandal. 11 Millionen Fahrzeuge haben bei Schadstoffmessungen am Rollenprüfstand die Abgaswerte eingehalten, in der normalen Betriebssituation wurde aber die Abgasreinigung abgeschaltet. Das ist gewerbsmäßiger Betrug. In den USA zahlt VW über 20 Milliarden Schadenersatz und Strafe. In Europa will der Konzern mit intransparenten „Umrüstungen“ und ohne Zahlungen an Geschädigte davonkommen. Warum? In den USA ist das System von Sammelklagen ein „scharfes Schwert“, in Europa wird mit „heißer Luft“ wenig zu holen sein. Es fehlen eu-weit und national effektive Instrumente zur Rechtsdurchsetzung bei Massenschäden.
Das hat auch eine gesellschaftliche Konsequenz: Wenn man einem Schädiger den Gewinn aus seiner Unrechtshandlung nicht entzieht, dann wir er es wieder tun und „Strafen“ einkalkulieren bzw werden gesetzeskonform agierende Mitbewerber verlockt, ebenfalls Gesetze zu übertreten. In Europa muss man pointiert sagen: Unrecht darf sich lohnen. Das muss geändert werden.
Ich habe in einer ministeriellen AG 2007 (!) an einem Entwurf für eine „Gruppen- und Musterklage“ mitgewirkt. Nach der Begutachtung liegt der Entwurf seither in den Schubladen des BMJ. Er wird zwar in jedem Regierungsprogramm erwähnt, aber –wegen dem Njet der WKO und der ÖVP – nie ernstlich weiter betrieben.
In Österreich habe ich – mit RA Klauser und Prozessfinanzierer FORIS – 2000 die „Sammelklage nach österr. Recht“ erfunden: Geschädigte treten ihre Ansprüche an den VKI ab und dieser klagt in einer Klage ein. Prozessfinanzierer übernehmen gegen eine Erfolgsquote das Kostenrisiko. Alle Verfahren des VKI endeten mit Vergleich, nur in einem Verfahren hat der VKI bei Gericht gewonnen. Dennoch ist das nur eine taugliche Krücke mit vielen Haken.
Ich will mich im Parlament u.a. dafür einsetzen, dass endlich taugliche Instrumente bei Massenschäden gefunden werden.
Das bedeutet konkret:
- Musterverfahren (bei Verjährungsstopp) wie in D
- Opt-out-Gruppenvergleiche (auch im Interesse der Wirtschaft) wie in den NL
- Finanzieller Anreiz für Anwälte u/o Finanzierer nötig, dass System funktioniert.
- „Legal Business“ ist gut, eine gemeinnützige Org. für das Sammeln der Geschädigten ist besser, weil dann mit der Verhandlungsmacht von 1000 Geschädigten und hohen Streitwerten, bessere Konditionen bei Anwälten und Finanzierern aushandelbar und Gewähr, dass Schadenersatz das Motiv ist und nicht (nur) das Gewinninteresse von Anwälten und Finanzierern.
- VKI wird von AK und Sozialministerium gebremst – Eingriffe in das operative Geschäft. Beide haben das Hauptziel Arbeitnehmerschutz und fallen – wenn Betriebsräte mit dem Arbeitsplatzargument kommen – idR um. Daher bedarf es einer rechtlichen Absicherung der Unabhängigkeit des VKI: Die Gründung einer Stiftung (siehe D: vzbv subventioniert, aber politikabhängig / Stiftung Warentest ist unabhängig).
- Verbandsklage auf Gewinnabschöpfung bei Streu- und
Bagatellschäden
- Reform des Rechtes der Verjährung
- Bessere Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften
- Vorsicht bei Vollharmonisierung von EU-Verbraucherrecht und Europäischem Vertragsrecht
- Bei Massenschäden Unterstützung auch für EPUs und KMUs, da hier ein ähnliches Machtgefälle wie zwischen Unternehmern und Verbrauchern
- Verbot von Abtretungsverboten in AGB.
Cannabis in der Medizin
Experte wider Willen. Ich bin Schmerzpatient (Polyneuropathie) und Cannabis lindert die Schmerzen. Gibt es nur synthetisch als Dronabinol. Meine Monatsration würden 800 Euro kosten. Kassen zahlen nur in Ausnahmefällen.
In Ö gibt es 1 Mio Schmerzpatienten. Viele Ältere sehen nicht ein, weshalb sie vor „Sucht“ beschützt werden, sie hätten lieber noch ein paar „schmerzgelinderte“ Jahre gelebt.
Daher bin ich dafür – ähnlich wie in D – Cannabis in der Medizin einfacher zugänglich zu machen. Gleichzeitig bin ich aber für den Schutz Jugendlicher auch vor Cannabis als Rauschmittel.
Web-Site Liste Peter Pilz.
Admin - 15:47 @ Allgemein, Verbraucherschutz, Sammelklage, Cannabis, Politik | 843 Kommentare