03.05.2024
Die EU Richtlinie für Verbandsklagen wird nun in Österreich mit einer Verspätung von 492 Tagen doch noch - hoffentlich vor Neuwahlen - umgesetzt. Das BMJ hat in der RIS einen mit der ÖVP akkordierten Ministerialentwurf veröffentlicht.
Was bringen die neuen Gesetze?
Verbandsklagen sind Klagen von qualifizierten Einrichtungen, die - im Verbraucherinteresse - Klagen auf Unterlassung und (neu) auf Abhilfe einbringen können. Die Abhilfeklagen sind eine Art von Sammelklagen, in denen für betroffene Verbraucher zB auf Schadenersatz geklagt wird.
Was die ÖVP leider verhindert hat, dass auch Feststellungsklagen geführt werden können. Die Angst der ÖVP: Ein Feststellungsurteil etwa zu Schadenersatz wegen Produkthaftung könnte mehr Verbraucher animieren sich an der nachfolgenden Abhilfeklage zu beteiligen. [Mehr lesen…]
Admin - 04:54 | Kommentar hinzufügen
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