05.04.2024
Die ehemalige Bankenaufsicht und ihre Nachfolgerin, die Finanzmarktaufsicht (FMA), haben noch nahezu jeden Finanzskandal verschlafen.
Beispiele: Immofinanz, Meinl European Land, Auer von Welsbach, geschlossene Immobilienfonds von MPC, Comercialbank Mattersburg,…
Die FMA hat etwa auch die Vergabe von Fremdwährungskrediten erst 2008 - nach der Finanzkrise - für Verbraucher verboten. Ab Ende der 90-iger Jahre hatte die Bankenaufsicht bzw FMA einfach zugesehen, wie toxische Konstruktionen von endfälligen Fremdwährungskrediten in Kombination mit Tilgungsträgern massenhaft verkauft wurden.
Das wären doch jeweils Fälle für eine Amtshaftung gewesen?
Im Grunde ja, aber der Gesetzgeber hat Schadenersatzklagen von Kunden aus der Amtshaftung ausgenommen. Dagegen sollen die beaufsichtigten Unternehmen sehr wohl Amtshaftung geltend machen können.
Welchen Anreiz setzt so ein System?
Die FMA wird eher später - wenn sie bombensicher ist, dass Fehlverhalten vorliegt - aktiv werden, als frühzeitig zum Schutz von Kunden; was die Gefahr birgt auch mal daneben zu hauen und dann zu haften.
So macht man eine Aufsichtsbehörde zum zahnlosen Tiger.
Admin - 09:18 @ Verbraucherschutz, Politik | Kommentar hinzufügen
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