12.02.2024
Der Verbraucherschutzverein unterstützt Frauen, die durch einen Materialfehler an Verhütungsspiralen von Eurogine zu Schaden kamen. In der Regel mussten die gebrochene Spirale bzw die gebrochenen Teile unter Vollnarkose entfernt werden. Frauen schildern davor und danach Schmerzen und insbesondere auch psychische Beeinträchtigungen wie Angst.
Eine Richterin eines Bezirksgerichtes sprach dafür 150 Euro Schmerzengeld zu. Das OLG änderte auf rund 2000 Euro.
Der OGH kam dann jedoch wieder nur auf 500 Euro, weil er einen Vergleich zu einem Fall vor fast 10 Jahren herstellte, bei dem jemand nach einer Operation eine abgebrochene Spitze einer Schere im Körper trug, die angeblich nicht entfernbar war; damals gab es 5000 Euro.
Was bei österr. Gerichten an Schmerzengeld zugesprochen wir ist viel zu gering, insbesondere - so hat man den Eindruck - wenn männliche Sachverständige Schmerzen von Frauen beurteilen sollen.
Das OLG Köln kündigte an, in einem ähnlichen Fall mit der Spirale von Eurogine immerhin 7500 Euro zusprechen zu wollen.
Es ist mE ein Skandal, wie österreichische Gerichte Schmerzen von Frauen im Zusammenhang mit den fehlerhaften Spiralen gering schätzen.
Admin - 07:42 @ Verbraucherschutz, Sammelklage | Kommentar hinzufügen
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