07.03.2024

Verbandsklagen - Sammelklagen

Die EU Richtlinie zu Verbandsklagen sollte bis 25.12.2022 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt sein. In Österreich gibt es bislang nicht einmal eine Regierungsvorlage.

Diese Richtlinie bringt als Zusatz zu Unterlassungsklagen eine neue Abhilfeklage, mit der Verbraucherverbände für Betroffene auch zB Schadenersatzansprüche kollektiv durchsetzen kann.

Während die Verjährung von Ansprüchen für alle Betroffenen durch eine solche Klage gestoppt wird, muss man sich ausdrücklich beteiligen, wenn man die Wirkungen eines Urteils auf den eigenen Fall beziehen will (opt in).

Es gibt drei heikle Punkte:

1) Qualifizierte Einrichtungen müssen vom Staat anerkannt werden, um grenzüberschreitende Klagen machen zu können. Diese Vorgaben würde der VSV erfüllen. Doch den Mitgliedsstaaten steht es frei für innerstaatliche Klagen weitere Vorgaben zu machen. Da fordern AK und WKO Vorgaben, die alle NGOs ausschließen würden und es dabei bliebe, dass defacto nur AK und VKI solche Klagen führen können und auch führen.

2) Wenn die Prozessfinanzierung zusehr eingeschränkt wird, dann sind solche Klage nicht mehr finanzierbar.

3) Wenn der Rahmen der Richtlinie - Klage nur bei Verletzung von EU-Richtlinien (66) - nicht auf alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern erweitert wird, drohen in der Praxis absurde Ergebnisse. Abhilfeklage gegen VW wegen irreführender Werbung möglich. KLage auf Schadenersatz wegen Delikt dagegen, hier wäre eine Abhilfeklage nicht möglich.

Ich verstehe nicht, weshalb diese Themen von den Medien kaum aufgegriffen werden. Es geht um effektiven Verbraucherschutz. 
Allerdings braucht man den vielleicht in einer “Krigeswirtschaft” nicht mehr?

Admin - 06:42 @ Verbraucherschutz, Sammelklage, Politik | Kommentar hinzufügen

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